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Ogris bleibt: Richter im STP-SWAP-Prozess nicht abgesetzt


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St. Pöltens gute Seite

Ogris bleibt: Richter im STP-SWAP-Prozess nicht abgesetzt

Text Michael Müllner
Ausgabe 11/2014
Der Ablehnungssenat am Handelsgericht Wien hat entschieden, Martin Ogris führt weiterhin den Zivilprozess zwischen der Stadt St. Pölten und der Raiffeisen Landesbank NÖ-Wien (RLB) um ein katastrophales SWAP-Geschäft, bei dem sich die Stadt von der Bank über den Tisch gezogen fühlt.
In der öffentlichen Tagsatzung vom 6. Mai 2014 entwickelte sich eine hitzige Diskussion. Äußerungen von Richter Martin Ogris führten dazu, dass Lukas Aigner, der Rechtsanwalt der Stadt St. Pölten, einen Ablehnungsantrag zu Protokoll gab. Aigner argumentierte, Ogris würde Beweise vorzeitig würdigen und das Verfahren nicht unparteiisch führe.
In Konsequenz stand das Verfahren seit 6. Mai still. Der Akt wurde einem Senat aus drei Richtern am Handelsgericht Wien vorgelegt. Dieser Ablehnungssenat entschied am 12. November 2014, dass der Antrag von Aigner nicht begründet war.
Die städtischen Rechtsvertreter haben nun die Möglichkeit, die Entscheidung des Ablehnungssenates beim Oberlandesgericht Wien binnen 14 Tagen mittels Rekurs zu bekämpfen. In diesem Fall würde das Zivilverfahren bis zu einer Entscheidung der Oberbehörde weiterhin stillstehen. Eine Entscheidung zur Frage, ob die Stadt-Vertreter die Oberbehörde anrufen werden, stand vorerst nicht fest.
Wann Martin Ogris nun den Prozess mit der nächsten Tagsatzung fortsetzen möchte war ebenfalls vorerst unklar.

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Wie berichtet stellte Lukas Aigner, der Rechtsvertreter der Stadt St. Pölten, am 6. Mai 2014 bei der letzten öffentlichen Verhandlung einen Ablehnungsantrag. Richter Ogris sei für das Verfahren nicht mehr tragbar, er führe es nicht objektiv und würdige Beweise vorzeitig. Schwerwiegende Vorwürfe, die nun am 12. November 2014 vom zuständigen Ablehnungssenat am Handelsgericht Wien verworfen wurden.
„Wir kommentieren inhaltlich nicht, wieso der Senat den Antrag der klagenden Partei  ...

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